Fridays for Future reicht Klage gegen Stadt Leipzig ein Demonstration von Fridays for Future im März 2023 in Leipzig.

Weil am sogenannten „Tag X“ in Leipzig auch eine Versammlung von Fridays for Future untersagt wurde, haben die Klimaktivisten laut eigener Angaben nun Klage am Verwaltungsgericht eingereicht.

Leipzig. Die Umweltgruppe Fridays for Future verklagt die Stadt Leipzig. Wie eine Sprecherin der Gruppe am Dienstag erklärte, sei die Klage beim Leipziger Verwaltungsgericht eingereicht worden. Aus dem Gericht selbst gab es am Dienstag eine Bestätigung, dass ein entsprechendes Gesuch einer Einzelperson eingetroffen sei. Im Streitfall geht es offenbar um das Verbot einer Versammlung am 3. Juni in der Messestadt – den linke Initiativen zum „Tag X“ erklärt hatten.

Bereits im Vorfeld des 3. Juni hatte die Stadtverwaltung eine Demonstration in Leipzig untersagt, die zur Unterstützung der wegen Angriffen auf Neonazis verurteilten Lina E. stattfinden sollte. Am Nachmittag trafen sich dennoch mehrere Tausend Personen in der Südvorstadt, um an einem Protest für Versammlungfreiheit teilzunehmen. Als auch diese Demo untersagt und von der Polizei geräumt werden sollte, kam es zu Angriffen auf Beamtinnen und Beamte, infolge dessen mehr als 1000 Personen eingekesselt und über Stunden festgehalten wurden.

Fridays for Future: Klimaaktivismus wird kriminalisiert

Die Initiative Fridays for Future wollte damals in Solidarität mit den Eingekesselten demnach eine Versammlung durchführen – die allerdings ebenfalls verboten wurde. Das sei aus Sicht der Gruppe ein Verstoß gegen geltendes Recht gewesen: „Wir mussten sehen, dass die Stadt Leipzig unsere Versammlungsfreiheit defacto ausgesetzt hat“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung.

Die Gruppe ordnet die Maßnahme auch in einen Klimakontext ein, empfindet eine zunehmende Kriminalisierung ihres Aktivismus. „Von der Räumung des Dorfes Lützerath bis hin zu unserer friedlichen Demonstration am Tag der Jugend, die Gewalt durch Polizistinnen und Polizisten erfahren musste, unsere Meinungsfreiheit wird immer häufiger von Staat und Polizei eingeschränkt“, so die Erklärungen weiter.

Das Verbot der zentralen „Tag X“-Demonstration durch die Stadt Leipzig am 3. Juni wurde auf Grundlage einer Allgemeinverfügung erlassen. Bei dieser berief sich die Kommune unter anderem auf bereits erfolgte Ausschreitungen am Abend zuvor. Sowohl das Leipziger Verwaltungsgericht, als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen wiesen in der Folge Beschwerden gegen das Verbot zurück.